Die Vorsorgevollmacht ist eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen dem Vollmachtgeber und dem Vollmachtnehmer.
Dabei ist es Voraussetzung, dass der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Vollmachterteilung geschäftsfähig ist.
Mit der Vorsorgevollmacht legen Sie jetzt fest, welche Person Ihres Vertrauens zum Beispiel aus der Familie oder dem Bekanntenkreis für Sie im Vorsorgefall rechtswirksam als Vertreter handelt.
Damit verhindern Sie, dass im Fall der Fälle ein vom Gericht bestellter Betreuer Ihre Interessen vertritt.
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, für welche Bereiche Ihre Vertrauensperson bevollmächtigt werden soll, wenn Sie infolge von Krankheit, Unfall oder Alter nicht mehr selbstbestimmt handeln können.
Diese Bereiche können u. a. sein:
Vorsorgevollmachten bedürfen keiner besonderen Form. Generell gilt, dass Sie alle Wünsche und Vorstellungen in Ihrer Vorsorgevollmacht formulieren können. Es gibt keine gesetzliche Form. Damit der von Ihnen bestimmte Bevollmächtigte im Vorsorgefall umgehend tätig werden kann, empfiehlt es sich, die Vollmacht schriftlich zu erteilen und das Original dem Bevollmächtigten zugänglich zu halten.
Mit Ihrer Unterschrift ist die Vorsorgevollmacht gültig.
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